Das Bildungspaket und der TSV Wallhöfen
Was hat das beides miteinander zu tun?
Mit dem Beschluss über das Bildungspaket wurde ein wesentlicher Schritt zur Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien unternommen. Diese können ab sofort u. a. die Erstattung von Mitgliedsbeiträgen in Sportvereinen bis zu einer Höhe von monatlich € 10,- beantragen.
Damit können wir im TSV Wallhöfen Kinder und Jugendliche erreichen, die bisher nicht an den Sportangeboten und an den sozialen Strukturen unseres Sportvereins teilnehmen konnten.
Es ist auch hier unser Ziel, jedem Einzelnen die Chance zu eröffnen, sich nach seinen Interessen, Möglichkeiten und Bedürfnissen körperlich zu betätigen.
Die Verantwortlichkeit für die Umsetzung des Bildungspakets wurde den Kommunen übertragen. Für Arbeitslosengeld II-Bezieher setzen die Kommunen das Bildungspaket i. d. R. im örtlichen Jobcenter /Rathaus um. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Tel. Nr. 04793 / 78-34.
Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, können sich an den Landkreis Osterholz wenden (Tel. Nr. 04791 / 930-532 oder –478 u.a.).
Wichtig ist, dass diese Leistungen im voraus bei den genannten Stellen zu beantragen sind.
Wir möchten mit diesem Text jedem, der ein Anrecht auf diese Leistungen hat, ermuntern, diese zu beantragen und sein Kind bei uns anzumelden. Wir werden dann mit der Samtgemeinde eine schnelle, unbürokratische und diskrete Abwicklung, bzw. Übernahme der Beitragskosten veranlassen.
Wilfried Jokisch
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